Allgemeine Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der Firma H. Spies GmbH, 25554 Wilster
1. Allgemeines:
Sämtliche Verkäufe und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Allgemeinen Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichungen hiervon, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen der Käufer, sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann wenn wir den Einkaufsbedingungen des Käufers ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote und Preise:
Alle Angebote und Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer und sind im Fall der beabsichtigten oder tatsächlichen Lieferung nach mehr als 4 Monaten nach Auftragserteilung sowie grundsätzlich gegenüber dem § 24 AGBG bezeichneten Personenkreis freibleibend. Der Verkäufer ist in diesen Fällen berechtigt, die im Lieferzeitpunkt üblichen Listenpreise zu berechnen bzw. den vereinbarten Preis nach billigem Ermessen etwa zwischenzeitlich eingetretenen Verteuerungen der Rohstoffe, erhöhten Lohntarifen oder sonstigen Kostenerhöhungen anzupassen..
Alle Preise verstehen sich ab Versandplatz, zuzüglich Verpackungskosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tage der Lieferung.
Für Rechnungsstellung bei Aufträgen unter 50,- berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 5,-.
3. Lieferung und Versand:
Alle Sendungen – auch bei frachtfreier Lieferung – reisen für Rechnung und Gefahr des Käufers und auf dem dem Verkäufer günstigst erscheinenden Weg.
Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher Kennzeichnung verbindlich. Dem Verkäufer bleibt das Recht einer der Geschäftsart angemessenen Nachfristsetzung vorbehalten, soweit er an der Einhaltung der Lieferfrist durch unvorhergesehene Umstände, die außerhalb seines Willens- und Einflussbereiches liegen, gehindert wird. Verzögert sich der Versand infolge solcher Umstände, die Außerhalb des Willens- und Einflussbereiches der Verkäuferin liegen, oder aus Gründen , die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Für die Fälle des Leistungsverzuges der Verkäuferin oder der von ihr zu vertrendem Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen der Verkäuferin beschränkt; ersatzfähig ist nur der unmittelbare Schaden, in jedem Falle aber nur das Erfüllungsinteresse des Käufers.
Die Verkäuferin ist zur Ausführung und Abrechung von Teilleistungen berechtigt.
4. Zahlung
Für den Käufer, der nicht als Kaufmann in das HRG eingetragen ist, gilt: Zahlung hat bei Empfang der Ware zu erfolgen. Falls sie zugesand wird, ist Vorkasse zu leisten oder es erfolgt Nachnahmelieferung. Schecks werden nur unter Vorlage einer Kreditkarte und vorbehaltlich ihrer Einlösung angenommen.
Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn:
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
Bei Überschreitung von Zahlungszielen ist der Verkäufer berechtigt bei Handelskäufen i.S.d. § 353 HGB ohne Abmahnung – Verzugszinsen oder sonstige Schäden in gesetzlich begründeter oder weitgehend konkret nachzuweisender Höhe in Rechung zu stellen.
Gegenforderungen berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung, wenn diese vom Verkäufer unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
5. Sicherungen, insbesondere Eigentumsvorbehalt:
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB mit nachstehenden Erweiterungen:
6. Mängelrügen:
Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich zu erheben. Geringe Abweichungen vom Angebot in Maße, Farbe und Zubehör, sowie kleine Konstruktionsänderungen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Rücksendungen haben ohne Kosten für den Verkäufer zu erfolgen. Eine Haftung für Folgeschäden und durch höhere Gewalt verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wilster, Gerichtsstand ist Itzehoe.
8. Nebenbestimmungen:
Von den vorstehenden Allgemeinen Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen soll davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem erkennbar gewollten Vertragszweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.